Auslandsadoption in Polen

Auslandsadoption in Polen

Guido Reker - Do., 18.04.2019 - 12:00

In Polen gab es über lange Jahre einen Graumarkt für Adoptionen, wodurch eine Umgehung der staatlichen Adoptionsstellen ermöglicht wurde. Darauf hat der polnische Gesetzgeber reagiert und nun vorgesehen, dass Auslandsadoptionen nur als letztes Mittel zulässig sind, wenn anders für Kinder in Polen keine Adoptiveltern gefunden werden können. Was ist der Stand der Dinge?

Grenzüberschreitende Adoptionen – also wenn z.B. eine deutsche Familie ein in Polen geborenes Kind adoptieren will – sind im Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption („Haager Adoptionsübereinkommen“) geregelt. Deutschland, die Schweiz, Österreich und 65 andere Staaten sind Vertragsstaaten.

Das polnische Adoptionsrecht ist im Familien und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks rodzinny i opiekunczy – „KRO“) geregelt. 

Das Haager Adoptionsabkommen sieht vor, dass die Vertragsstaaten ausschließlich über zentrale Behörden im Wege eine standardisierten Verfahren zusammenarbeiten. Für Adoptionswillige bedeutet dies, dass sie sich bei der Zentralstelle ihres Heimatlandes melden müssen, welches dann den Kontakt zu der entsprechenden Zentralenbehörde des Wohnlandes des Kindes herstellt und mit diesem zusammen das Adoptionsverfahren durchführt.

In Polen gab es über lange Jahre einen Graumarkt für Adoptionen, welcher eine Umgehung der staatlichen Adoptionsstellen zuließ. Es wurde festgestellt, dass von jährlich ca. 2400 Adoptionen in Polen nur 800 unter Einschaltung der offiziellen Adoptionseinrichtungen erfolgte. Offiziell wurden im Zeitraum von 2003 bis 2015 nur 76 Kinder nach Deutschland adoptiert. 

Gleichzeitig wurde beobachtet, dass sich im Internet ein regelrechter Markt mit Adoptionsangeboten abgabewilliger Mütter/Eltern entwickelt hatte. Es wurden häufig schon während der Schwangerschaft Kinder zur Adoption gegen „finanziellen Beitrag“ angeboten. 

Hintergrund dieser Fehlentwicklung war, dass sich bei den Familiengerichten die Praxis etabliert hatte, dass die Mutter/die natürlichen Eltern im Adoptionsverfahren die Adoptionseltern/-person vorschlagen konnten. Meist wurden die zukünftigen Adoptiveltern zunächst zu Pflegeeltern bestellt. Das Familiengericht traf dann die Adoptionsentscheidung zu deren Gunsten, da sich eine emotionale Bindung zwischen dem Kind und den zukünftigen Adoptiveltern gebildet hatte. Diese Praxis war nicht gesetzlich geregelt und umging zumeist die staatlichen Adoptionseinrichtungen. 

Durch eine Novelle des KRO aus dem Jahre 2015 (in Krafttreten 29. 08.2015) wurde versucht, dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben. Das KRO regelte erstmals die Adoption auf Vorschlag, ließ dieser aber nur zugunsten von Verwandten und deren Ehegatten zu. Sonstige Adoptionen haben zwingend über staatliche Adoptionseinrichtungen zu laufen. Gerichte dürfen Kinder Adoptiveltern nur dann zusprechen, wenn diese nachweisen, dass Sie die entsprechenden Schulungen und Qualifizierungen bei den staatlichen Adoptionseinrichtungen durchlaufen haben. 

Für Auslandsadoptionen ist entsprechend den Vorschriften des Haager Adoptionsübereinkommens vorgesehen, dass diese nur als letztes Mittel zulässig ist, wenn anders für Kinder in Polen keine Adoptiveltern gefunden werden können. Eine grenzüberschreitende Adoption kommt also nur noch bei  „schweren Fällen“ in Betracht.

Es ist also schwieriger geworden, als im Ausland wohnende Person legal ein Kind in Polen zu adoptieren.