Das polnische private Baurecht kennt kein geschlossenes Normensystem wie die deutsche VOB. Allerdings enthält das polnische Zivilgesetzbuch einige spezifische Normen zum Bauvertrag.
Erfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten werden in Polen in Form von Bank- oder Versicherungsgarantien erteilt. Die Sicherungsform der selbstschuldnerischen Bürgschaft existiert in dieser Form nicht, und trifft bei polnischen Baubeteiligten auch nicht immer auf Akzeptanz.
Für polnische Architekten ist es eher untypisch, dass diese den eigentlichen Bauprozess überwachen.
Wir beraten und vertreten Baubeteiligte in vorgerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Bauprozessen liegen nicht selten komplexe Sachverhalte zugrunde. Diese verlangen von den anwaltlichen Vertretern ein hinreichendes Verständnis baupraktischer und –technischer Fragen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im privaten Baurecht können wir den maßgeblichen technischen Sachverhalt zutreffend erfassen und gegenüber Gerichten nachvollziehbar darstellen.
Klageerwiderungsfristen sind in polnischen Zivilverfahren eher kurz (14 Tage bis ein Monat) und unterliegen nur ganz selten einer Verlängerung. Innerhalb dieser Fristen ist umfassend und abschließend auf die Klage zu erwidern. Andernfalls droht Präklusion weiteren Vortrags mit negativen Folgen für den Prozessausgang.
Dies stellt hohe Anforderungen an den anwaltlichen Vertreter eines Beklagten, da er möglichst unter Zeitdruck komplexe Sachverhalte ermitteln, dokumentieren und schriftsätzlich darlegen muss. Wir sind dann in der Lage, mit der notwendigen Unterstützung der Mandantschaft effizient zu agieren und unter umfänglichem Beweisantritt zu erwidern.
Auch in polnischen Bauprozesses kommt es nicht selten zum „Gutachterkrieg“, wobei es hiesigen Sachverständigengutachten mitunter eigen ist, dass deren Ergebnisse mehr auf Dafürhalten oder Mutmaßung beruhen denn auf stringenter Sachverhaltsanalyse und Herleitung des Ergebnisses. Der Umgang mit solchen Gutachtern erfordert Erfahrung, Fingerspitzengefühl und das Grundverständnis technischer Zusammenhänge, über welche unsere baurechtlich versierten Anwälte verfügen.