Wir führen hierzu tatsächlich und rechtlich komplexe Rechtsstreite, mitunter gegen eine Mehrzahl von Beklagten.
Das polnische Haftpflichtversicherungsrecht sieht einen direkten Anspruch auch gegen die Haftpflichtversicherer der Schädiger vor, so dass die Versicherungen nicht erst sukzessive in Anspruch genommen werden müssen.
Die Feststellung und Darlegung der Schadensverantwortlichkeit und Schadenshöhe erfordert eine enge Abstimmung mit dem Versicherungsnehmer sowie die Auswertung von Ermittlungsakten, Privatgutachten und sonstigen technischen Unterlagen, mitunter in verschiedenen Sprachen.
Hierbei profitieren unsere Mandanten von unseren umfassenden Fremdsprachenkenntnissen sowie unserem versierten Verständnis für technische Fragen. Wir kommunizieren effizient mit technischen und kaufmännischen Fachleuten und setzten die Ergebnisse in erfolgreichen gerichtlichen Vortrag um.