Strafrecht

Wir vertreten Beschuldigte und Geschädigte in Verfahren vor polnischen Ermittlungsbehörden und Strafgerichten.

Vertretung von Beschuldigten

Schon die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann für den Betroffenen von existenzieller Bedeutung sein. Der Betroffene eines Strafverfahrens in Polen ist oftmals hilflos, zumal wenn er als Ausländer der polnischen Sprache nicht mächtig ist.

Mehrere unserer Rechtsanwälte sind erfahrene Strafverteidiger mit exzellenten englischen und deutschen Sprachkenntnissen. Gerade für ausländische Mandanten stellen sie sicher, dass diese zuverlässig informiert und effizient verteidigt werden.

Schwerpunkte der Verteidigertätigkeit

Schwerpunkte der Verteidigertätigkeit unser deutsch-polnischen Rechtsanwaltskanzlei sind:

  • Allgemeines Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Wirtschaftsdelikte 
  • Vorbeugende Beratung von Unternehmen über potentiell strafrechtlich relevante Fragen
  • Berufungen und Revisionen sowie andere Rechtsmittelverfahren
  • Vertretung von Opfern als Nebenkläger

Verteidigungsstrategie 

Unsere Verteidigungsstrategie ist, die Rechte unserer  Mandanten bereits in den polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wahrzunehmen, um das Risiko einer Anklageerhebung gering zu halten. Wir  verteidigen erfolgreich in strafgerichtlichen Haupt- und Rechtsmittelverfahren.

Sollten Sie Betroffener eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens in Polen sein, kontaktieren Sie uns frühzeitig. Sie vergrößern so Ihre Aussichten, unbeschadet aus einem solchen Verfahren herauszukommen.