Verwaltungsrecht

Anwälte unserer Kanzlei haben einen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Verwaltungsrecht und beraten und vertreten erfolgreich vor Behörden und Gerichten auf allen Gebieten des Verwaltungsrechts.

Wirtschaftliche Betätigung in Polen hat zahlreiche verwaltungsrechtliche Aspekte, wie z.B. das öffentliche Bau- und Bauplanungsrecht, Boden- und Wasserrecht, die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen, oder öffentliche Beihilfen. 

Teil unserer Tätigkeit ist:

  • Umwidmung von landwirtschaftlichem Grund in Bauland zu Investitionszwecken. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Umwidmung wurden in den vergangenen Jahren erheblich verschärft.
  • Privatisierung öffentlicher Einrichtungen (z.B. Krankenhaus) mit allen damit verbunden rechtlichen Fragen. 
  • Beschaffung von Fördermitteln aus EU-Fonds und nationalen Quellen. 
  • Abwehr der Rückforderung von Fördermitteln.
  • Anpassung des Erbbauzinses bei Immobilien, die aufgrund eines sog. Ewigen Nutzungsrechts errichtet wurden (in Polen sehr häufig), nach Änderung der wirtschaftlichen Nutzungsart. Die Höhe des neuen Erbbauzinses kann erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Immobilieninvestition in Polen haben. 
  • Baugenehmigungs- und Bauplanungsverfahren

Unsere Rechtsanwälte haben langjährige und umfassende Erfahrung in der Prozessführung vor Verwaltungsgerichten.