Immobilienrecht

Unsere Kanzlei deutsch-polnischer Rechtsanwälte berät Immobilieninvestoren umfassend bei Vorhaben im mehrstelligen Millionenbereich.

Unsere Tätigkeit beginnt üblicherweise mit Grundstücks- und Genehmigungsfragen fragen. Wir beraten gegenüber bauausführenden Firmen und begleiten den gesamten Bauprozess bis zur Abnahme und Durchsetzung von etwaigen Mängelansprüchen. 

Erforderlichenfalls führen wir für den Bauherrn Gerichtsprozesse gegen bauausführende Unternehmen.

Wir erstellen gewerbliche Mietverträge in mehreren Sprachen. Uns sind die Anforderungen institutioneller Investoren an die Gestaltung gewerblicher Mietverhältnisse geläufig Wir verhandeln mit gewerblichen Mietern (u.a. Ankermietern) auch Triple-Net-Lease-Verträge nach angloamerikanischem Vorbild bis zur Unterschriftsreife.

Wir unterstützen den Bauherrn bei dem  Verkauf der fertigen Immobilie, sei es in Form eines  share dealoder eines asset deal. Unsere Tätigkeit umfasst die Verhandlungen mit Käufern und deren Banken, die Ablösung der bisherigen Finanzierung, Due Diligence Tätigkeiten, die Verhandlungen über den Kaufvertrag sowie die Begleitung des Mandanten im Notartermin, in dem häufig noch kurzfristige Änderungswünsche von Beteiligten verhandelt werden. 

Wir betreuen den Mandanten zudem bei der Durchführung des Kaufvertrags und begleiten die Übergabe der Immobilie in die Verwaltung des Erwerbers. 

Selbstverständlich vertreten wir in entsprechender Weise auch Erwerber von Immobilien und gewerbliche Mieter.