Gesellschaftsrecht

Bei der Gründung polnischer Gesellschafter beraten wir die Gestaltung der Gesellschaftsverträge und vertreten die Mandanten bei dem notariellen Gründungsakt sowie der Ernennung der Vorstandsmitglieder und nehmen die gesamte handelsgerichtliche Abwicklung vor.

Wir verhandeln Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern. Wir unterstützen bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit (Anstellungsverträge, Mietverträge, Leasingverträge, Empfehlung von Domizilierungsadressen und Buchhaltungsdienstleistern).

Wir halten Gesellschafterversammlungen ab und begleiten unsere Mandanten in diesen Versammlungen. 

Bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder mit Gesellschaftsorganen setzen wir die Rechte unserer Mandanten sowie den Ausschluss von Mitgesellschaftern gerichtlich durch. 

Wir betreuen  Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen und deren Durchführung. 

Bei dem Kauf einer bestehenden Gesellschaft führen wir die Legal Due Diligence durch und unterstützen beim Financial Audit. 

Wir verhandeln Verkäufe von Unternehmenskäufe als share deal und asset deal  und bereiten die notwendigen Verträge unterschriftsreif vor.