Unsere deutsch-polnische Kanzlei hat eine langjährige Prozesspraxis vor polnischen, deutschen und europäischen Gerichten. Wir vertreten in
- Zivilverfahren
- Verwaltungsrechtlichen Verfahren
- Strafverfahren
- Steuerrechtlichen Verfahren
- Arbeitsrechtlichen Verfahren
Durch langjährige Gerichtserfahrung und eine effiziente Kommunikation mit der Mandantschaft erreichen wir zumeist einen erfolgreichen Prozessausgang.
In polnischen Zivilverfahren hat ein Beklagter häufig wenig Zeit, umfassend und möglichst abschließend auf eine Klage zu erwidern. Späterer Vortrag und Beweisantritt sind häufig ausgeschlossen. In dieser Situation helfen wir mit der gebotenen Schnelligkeit und Effizienz, die Klage abzuwehren.
Gerichtlich oder behördlich eingeholte Gutachten können wenig stringent sein, sich eher auf Mutmaßungen denn auf Feststellungen stützen, und manchmal zu erstaunlichen Schlussfolgerungen kommen. Die Auseinandersetzung mit Gutachten oder dem Gutachtern bedarf der besonderen Erfahrung und Fertigkeiten unser deutschen und polnischen Anwälte.